CC-Lizenzen erneut vor Gericht bestätigt – diesmal in Spanien

Wie berichtet, hatte erst kürzlich „Podfather“ Adam Curry gegen ein niederländisches Magazin geklagt, das Fotos aus seinem Zugang beim Foto-Portal Flickr ungefragt abdruckte. Das Gericht bestätigte die Bilder, die unter den Creative-Commons-Lizenzen (CC) veröffentlicht wurden und untersagte eine wiederholte Verwendung im Magazin. Das Lizenzmodell bietet verschiedene urheberrechtliche Unterscheidungen für den kommerziellen und den nichtkommerziellen Gebrauch von Musik-, Film- und anderen Dateien und definiert ebenso deren Weitergabe und Veränderung.

Jetzt hat auch ein spanisches Gericht eine Creative Commons Lizenz anerkannt. Laut creativecommons.org hatte in dem Fall die spanische Verwertungsgesellschaft Sociedad General de Autores y Editores (SGAE) gegen einen Barbetreiber in Badajoz in Extremadura geklagt, weil er die pauschalen Lizenzgebühren nicht an die Gesellschaft entrichten wollte. Da er in seiner Disko ausschließlich Musik abspielen würde, die unter den CC-Lizenzen veröffentlicht seien und nicht bei der SGAE gemeldet, habe er auch nicht an die SGAE gezahlt. Da die SGAE wie die meisten europäischen Verwertungsgesellschaften, darunter die deutsche GEMA ihren Mitgliedern untersagt, ihre Werke unter CC-Lizenzen zu veröffentlichen, konnten die gespielten Künstler also per Definition nicht durch die SGAE vertreten sein. Das Gericht in Badajoz gab dem Barbetreiber recht und erkannte damit Creative Commons als rechtskräftige Lizenzen an – ein Präzedenzfall, denn bislang siegte die Verwertungsgesellschaft stets mit ihren Belangen. „Diese Entscheidung zeigt, dass Autoren selbst wählen dürfen, wie sie ihre Rechte zum eigenen Nutzen verwalten und jeder kann von ihrer Wahl profitieren“, kommentiert Ignasi Labastida vom spanischen CC-Verbund bei creativecommons.org. Das Urteil ist in spanisch als PDF-Datei erhältlich.

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